Energieausweise

Energieausweise

Energieausweise werden in Verbrauchs- und Bedarfsausweisen unterschieden. Beide haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Nichtwohngebäuden besteht generell Wahlfreiheit.

Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude ist unabhängig vom Baujahr und Gebäudegröße die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises möglich. Es werden die Verbrauchsdaten Wärme, Warmwasser, Beleuchtung, Kühlung und Lüftung der letzten 3 Jahre zusammengetragen.

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

Ein Energiebedarfsausweis kann für jedes Nichtwohngebäude erstellt werden, unabhängig vom Baujahr.

  • Energetische Betrachtung des bestehenden Gebäudes
  • Berechnung des theoretischen Energiebedarfs
  • Berücksichtigung verwendeter Dach-, Decken- und Wandaufbauten
  • Detaillierte Erfassung der eingesetzten Anlagentechnik

Ein Energiebedarfsausweis zeigt den nutzerunabhängigen Energiebedarf auf. Hierdurch sind Gebäude miteinander vergleichbar.

 

Verbrauchsausweis Wohngebäude

Ein Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude kann erstellt werden wenn,

  • der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder
  • das Gebäude > 4 Wohneinheiten hat

Der Energieverbrauchsausweis spiegelt nur den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre wieder. Das Ergebnis ist somit sehr nutzerabhängig und Gebäude lassen sich schlecht vergleichen.

Bedarfsausweis Wohngebäude

Ein Energiebedarfsausweis kann für jedes Wohngebäude erstellt werden, unabhängig vom Baujahr.

  • Energetische Betrachtung des bestehenden Gebäudes
  • Berechnung des theoretischen Energiebedarfs
  • Berücksichtigung verwendeter Dach-, Decken- und Wandaufbauten
  • Detaillierte Erfassung der eingesetzten Anlagentechnik

Ein Energiebedarfsausweis zeigt den nutzerunabhängigen Energiebedarf auf. Hierdurch sind Gebäude miteinander vergleichbar.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Flyer.