Energieausweise

Energieausweise für Kommunen

Die Rahmenbedingungen für Energieausweise gelten für Kommunen genauso wie für Gewerbetreibende oder Privatkunden. Energieausweise werden in Verbrauchs- und Bedarfsausweisen unterschieden. Beide haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Nichtwohngebäuden besteht generell Wahlfreiheit. Jedoch haben wir Dienstleistungen speziell für Kommunen entwickelt, die auf unseren Erfahrungen in der kommunalen Arbeit basieren.

Verbrauchsausweis: (Nichtwohngebäude)

Für Nichtwohngebäude ist unabhängig vom Baujahr und Gebäudegröße die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises möglich. Es werden die Verbrauchsdaten Wärme, Warmwasser, Beleuchtung, Kühlung und Lüftung der letzten 3 Jahre zusammengetragen.

Bedarfsausweis: (Nichtwohngebäude)

Ein Energiebedarfsausweis kann für jedes Nichtwohngebäude erstellt werden, unabhängig vom Baujahr.

  • Energetische Betrachtung des bestehenden Gebäudes
  • Berechnung des theoretischen Energiebedarfs
  • Berücksichtigung verwendeter Dach-, Decken- und Wandaufbauten
  • Detaillierte Erfassung der eingesetzten Anlagentechnik

Ein Energiebedarfsausweis zeigt den nutzerunabhängigen Energiebedarf auf. Hierdurch sind Gebäude miteinander vergleichbar.